Die WASG unterstützt den Bürgerantrag gegen den Abbruch des Barmer Viertels und appelliert an alle verantwortungsbewussten politischen Kräfte im Rat der Stadt Köln, die Abrissgenehmigung für das Bar-mer Viertel unverzüglich zu widerrufen.
Die Ratsmitglieder der Fraktion "Die Linke Köln" werden aufgefordert, den neuen Wirtschaftsdezer-nenten und/oder andere städtische Wahlbeamte nur dann mitzuwählen, wenn SPD und Grüne zuvor die Abrissgenehmigung aufheben.
Die Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen wird aufgefordert, ihre Handlungsspielräume zu nutzen und ebenfalls die Aufhebung der Abrissgenehmigung zur Bedingung für die Wahl des Wirtschaftsdezernenten zu machen. Auch einzelne Ratspolitiker/innen anderer Parteien können an diesem Punkt Druck ausüben.
Stattdessen sollen die 381 intakten Wohnungen im Rahmen einer Zwischennutzung kostengünstig insbe-sondere an das Kölner Studentenwerk und die Besetzer/innen vermietet werden.
Eine erneute Abrissgenehmigung darf nur dann erteilt werden, wenn a) gewährleistet ist, dass verbindliche und unmittelbare Investitions- und Bebauungsvorhaben vertraglich festgelegt sind und b) gewährleistet ist, dass im Falle eines Verkaufs zumindest ein adäquates Verhältnis besteht zwischen dem Verkaufs-preis der Immobilien und den Investitionskosten der Stadt für die Bereitstellung der Immobilien.
Die größtenteils aus Wohnungsbaumitteln finanzierte Umsiedlung der ehemaligen Mieter des Barmer Blocks in neu gebaute Wohnungen ist nur dann politisch zu rechtfertigen, wenn nicht im gleichen Zuge vorhandener sozialer Wohnraum vernichtet wird, um dieses Areal Privatinvestoren zu Dumping-Preisen anbieten zu können.
Bleibt das Barmer Viertel erhalten, so sieht die WASG Köln den Einsatz der Wohnungsbaumittel in Höhe von 38 Mio. Euro als zweckmäßig und politisch gerechtfertigt an, und zwar unabhängig von den Investitionszusagen oder -absagen des Großkapitals.
Darüber hinaus begrüßt die WASG den Erwerb sozialen Wohnraums aus städtischen Mitteln und favorisiert den Verbleib dieser Immobilien im Eigentum der Kommune, da hierdurch ein wichtiges Steuerungs-instrument bezüglich Wohnungsangebot und Mietpreis in öffentlicher Hand zur Realisierung öffentlicher Interessen verbleibt.
Begründung:
Im Barmer Viertel sollen 381 gut erhaltene Wohnungen in überwiegend ehemals
denkmalgeschützten Häusern abgerissen werden.
Die bisherigen Pläne, die ursprünglich Grundlage für den Abrissbeschluss
waren, insbesondere der Bau von Bürohochhäusern, ein neues Kongresszentrum
und ein neuer ICE-Bahnhof sind entweder geplatzt oder aus Geldmangel in weite
Ferne gerückt.
Trotzdem halten Politik und Verwaltung mehrheitlich am Abriss der Häuser
fest.
Die Stadt hat dem alten Eigentümer, dem "Erbbauverein" für
die Häuser 65 Mio. Euro bezahlt (aus Wohnungsbau-mitteln und Mitteln für
die Sanierung Kölner Schulen), hinzu kämen beim Abriss nochmals mindestens
3 Mio. Euro.
Die Stadt will den größten Teil des Geländes zu einem Dumping-Preis
für 16,4 Mio. Euro verkaufen. Es wurden noch keine konkreten Pläne
vorgelegt dahingehend, was nach dem Abriss auf den Grundstücken passieren
soll. Der zuständige Dezernent Streitberger erklärte in einer Sitzung
des Stadtentwicklungsausschusses, er hoffe, dass das Gelände nicht länger
als 5 Jahre eine Brache oder ein Parkplatz wäre.
Gleichzeitig gibt es in Köln 20.000 Wohnungssuchende und fehlen in den
nächsten Jahren 60.000 Sozialwohnungen.