(PDF)

Rainer Kippe
Düsseldorfer Str. 74
51063 Köln


An
LKA
Völklinger Str. 49
40221 Düsseldorf

Fax: 0211/939-4119
poststelle@lka.polizei.nrw.de

Köln, den 26.03.2006

Unzulässiges Vorgehen von Herrn Kämmerer Soenius
bezüglich der Abrissvergabe beim Barmer Viertel

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Barmer Viertel in Köln-Deutz soll abgerissen werden. Dieses am Deutzer Bahnhof gelegene Wohnviertel (381 Wohnungen) erwarb die Stadt Köln im Jahre 2004 von der Genossenschaft Erbbauverein eG. Der Erbbauverein verpflichtete sich im Vertrag mit der Stadt Köln dazu, das Gelände geräumt und abgerissen zu übergeben. Die Stadt Köln übernahm die öffentliche Ausschreibung des Abrisses für den Erbbauverein im Oktober 2005. Weil diese Ausschreibung aber fehlerhaft war, musste sie annulliert werden. Im Kaufvertrag wurde der Erbbauverein zum Abriss bis zum 1. Juli 2006 verpflichtet. Wegen der Ausschreibungsfehler der Stadt Köln ist dieser Termin nicht mehr einzuhalten. Der Erbbauverein sieht sich daher zum Abriss nicht mehr verpflichtet (siehe Anlage 1 Presserklärung des Erbbauvereins). Der Kämmerer der Stadt Köln, Herr Soenius, der das zentrale Vergabeamt unter sich hat, hat daraufhin einen Abriss, der etwa 3 Millionen Euro kostet, im geschlossenen Bieterverfahren innerhalb eine Woche ausgeschrieben und sich bereits für einen Bieter entschieden (siehe Anlage 2, Presseerklärung der Linksfraktion im Rat der Stadt Köln). Wir halten einen Rückgriff nur auf die Bieter des annullierten Ausschreibungsverfahren ohne erneute öffentliche Ausschreibung für unzulässig. Im ersten Ausschreibungsverfahren war die Entsorgung nicht ordnungsgemäß mit ausgeschrieben. Daher kann im geschlossenen Bieterverfahren weder Ausschreibung noch Angebote deckungsgleich mit der ersten Ausschreibung sein. Derzeit prüft das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln den geplanten Zuschlag für einen von Herrn Soenius ausgesuchten Bieter.

Ein Berliner Abrissunternehmer hat bereits gegen die Vergabe des Abrisses ohne offene Ausschreibung protestiert (siehe Anlage 3). Der damalige Kaufvertrag mit dem Erbbauverein wurde ausdrücklich im Liegenschaftsausschuss und im Stadtrat als ein "Rund-um-Sorglos-Paket" gestaltet. Der Abriss durch den Erbbauverein und nicht durch die stadt Köln selbst war eindeutig politischer Wille des Rates. Für einen Abriss durch die Stadt selbst gibt es keinerlei Beschlussgrundlage. Das Verhalten des Herrn Soenius verstößt gegen die Gemeindeordnung, da es sich bei dem Abriss durch die Stadt im eigenem Namen nicht um ein laufendes Geschäft der Verwaltung handelt. Dies kann auch nicht durch eine angebliche Ersatzvornahme zu lasten des Erbbauverein vorgetäuscht werden. Diese Eigenmächtigkeit des Herrn Soenius ohne unabdinglichen Ratsbeschluss abreißen zu lassen ist möglicherweise schon Haushaltsuntreue. Die Verletzung von Ausschreibungsregeln dürfte auch strafrechtliche, vergaberechtliche und kommunalrechtliche Rechtsfolgen mit sich bringen. Wir bitten Sie daher, die Sache zu überprüfen und gegebenenfalls unmittelbar einzuschreiten. Wir weisen darauf hin, dass das Verhalten von Herrn Soenius abgesehen von seiner möglichen Rechtswidrigkeit um so unverschämter ist, als bereits am 4. April Ratssitzung ist und sich der Rat mit dieser Sache befassen wird. Herr Soenius will offenkundig vor dieser Ratssitzung vollendete Tatsachen schaffen. Das Problem dabei sind die oben angesprochenen möglichen Rechtsverletzungen, die er nach unserer Auffassung in Kauf nimmt. Zur Erläuterung haben wir Ihnen als Anlage 4 noch unseren Brief an den Oberbürgermeister Fritz Schramma beigefügt.
Sie erreichen uns per Handy unter den folgenden Nummern und per E-Mail unter den folgenden Adressen.
Rainer Kippe, 0160 - 97 94 92 20, r.kippe@ina-koeln.org
Martin Massip, 0175 - 25 08 501, martin@ssm-koeln.org

Mit freundlichen Grüssen

Rainer Kippe Martin Massip