Bürgerantrag gegen den Abbruch
des Barmer Viertels

Weil der Abriss droht, hat Rainer Kippe wegen der Dringlichkeit der Sache den Bürgerantrag am 21.2 mit seiner Erstunterschrift den Ratsparteien übergeben. Dieser ist nun eingereicht und wirksam.

Wir bitten um viele weiteren Unterschriften unter den Bürgerantrag, die allesamt nachgereicht werden, um die Gewichtung des Antrages zu verstärken.
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Unterschriftenliste Bürgerantrag - PDF

Unterschriften per Post an Rainer Kippe, Düsseldorfer Str. 74, 51063 Köln.
Per Fax an 0221-640 31 98, Scan an barmer.viertel@ina-koeln.org
Sie können die Unterschriftenlisten auch direkt am Infowagen am Barmer Platz abgeben, der dort vorerst bis zum 1.3. genehmigt ist.

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Der Rat der Stadt Köln möge beschließen:

1. Der Verwaltung werden die folgenden das Barmer Viertel betreffenden Angelegenheiten entzogen und vom Rat der Stadt Köln übernommen.

2. Die für das Barmer Viertel erteilten Wohnraumzweckentfremdungsgenehmigungen werden widerrufen.

3. Die Abrissgenehmigungen für das Barmer Viertel werden widerrufen.

4. Eine erneute Abrissgenehmigung wird nur dann erteilt, wenn gewährleistet ist, dass mit der entsprechenden Neubebauung unmittelbar darauf begonnen wird.

5. Für die Zeit, bis für das Barmer Viertel neue Pläne erstellt worden sind, bemüht sich die Stadt um eine Zwischennutzung des Wohnraumes durch das Studentenwerk Köln zugunsten der Kölner Studentinnen und Studenten oder anderer Gruppen Bedürftiger.

Begründung: Mit dem Fortfall der bisherigen Planungen für das Barmer Viertel ist, was die weitere Verwendung dieser Grundstücke betrifft, ein "planungsrechtliches Loch" entstanden. Der ins Spiel gebrachte Investor "Moderne Stadt / Modernes Köln" hat bisher keinerlei konkrete Pläne vorgelegt dahingehend, was er nach einem Abriss auf den Grundstücken zu tun gedenkt. Somit droht ein Abriss von Wohnraum, welchem auf längere Zeit keinerlei neue Nutzung der Grundstücke folgen würde, es sei denn für Parkplätze.

Daher sind die alten Wohnraumzweckentfremdungsgenehmigungen zu entziehen, da sie nur im Hinblick auf eine konkrete Neunutzung des Barmer Viertels erteilt worden sind, die jetzt entfallen ist. Aus dem gleichen Grund sind auch die Abrissgenehmigungen zu widerrufen.

Es versteht sich eigentlich von selbst, dass der Wohnraum weiter zu nutzen ist, bis es eine sinnvolle und durchfinanzierte Neuplanung für das Barmer Viertel gibt. Die Zwischennutzung durch Studentinnen und Studenten bietet sich besonders an, da unklar ist, wie lange dieser Wohnraum noch zur Verfügung steht.

Da der zuständige Dezernent Streitberger nach seinen öffentlichen Bekundungen in der Presse auf Abriss setzt, bitten wir die Ratsparteien ohne Verzug eine Sondersitzung des Rates zu beantragen und der Verwaltung die Sache zu entziehen.