An den Oberbürgermeister
der Stadt Köln
Die Stadt Köln
als Untere Denkmalschutzbehörde
Rathaus
50667 Köln
Köln, den 23.02.06 l
Betr.:
Denkmalschutz Barmer Viertel
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Frau Stadtkonservatorin,
Sie haben im Zuge der Hochhauspläne für Deutz einen entsprechenden Bebauungsplan für das Barmer Viertel nördlich der Eisenbahntrasse erstellt. Im Rahmen dieses Bebauungsplanes ist der Denkmalschutz für die Jugendstilhäuser im Bereich Barmer Straße- Leichlinger Straße in Köln Deutz gegen das öffentliche Interesse an einer Alternativbebauung des Viertels abgewogen worden. Als Ergebnis dieses Abwägungsprozesses haben Sie den Denkmalschutz zurückgestellt und für diesen Bebauungsplan einem Abriss der denkmalgeschützten Häuser zugestimmt.
Wie Ihnen bekannt ist, ist mit dem Scheitern der Hochhauspläne für Deutz der alte B-Plan materiellrechtlich hinfällig, auch wenn er noch nicht formell aufgehoben ist. Ab März startet, laut Auskunft Ihres Herren Baudezernenten, eine neue Bürgeranhörung und ein moderiertes Verfahren; ein Anhörungsverfahren zur Erstellung eines neuen B-Planes. Da die Voraussetzungen für Ihre Abwägung entfallen sind, und die Häuser anerkanntermaßen Denkmäler sind, sind Sie verpflichtet, die vorläufige Unterschutzstellung umgehend anzuordnen. Sie können nämlich nicht wissen, ob im Zuge der Neuplanung in einem erneuten Abwägungsverfahren der Denkmalschutz gegen andere öffentliche Interessen erneut zurückzustehen hat, oder vorrangig ist. Es ist nämlich so, dass mittlerweile der Herr Baudezernent nicht einmal den Bau neuer Wohnungen ausschließt, dagegen hätte der Denkmalschutz aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Vorrang.
Da der Abriss zum ersten März terminiert ist, fordern wir Sie zum unverzüglichen Handeln auf.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Kippe
Cc: Parteien, Presse, Obere Denkmalschutzbehörde