An den
Innenminister NRW
Herrn Wolf persönlich
Haroldstraße 5
40213 Düsseldorf
Betr.: Barmer Viertel
Köln
hier: Haushaltssicherungskonzept der Stadt Köln (im folgenden HSK)
Bezug: Unser Besuch in Ihrem
Haus am Gründonnerstag
das Schreiben Ihrer Sachbearbeiterin Monika Korfmacher vom 6. April 2006
Aktenzeichen 31 - 43.03.05/02 - 3 - 3625/06 (0)
Unser Schreiben vom 12.04.06
Köln, den 26.05.06
Sehr geehrter Herr Minister Wolf,
bei Durchsicht der Unterlagen
zum Kauf des Barmer Viertels durch die Stadt Köln im Jahre 2002 mussten
wir feststellen, dass die Verwaltung, die bekanntlich für den Erwerb dieses
kleinen Areals an die 70 Millionen Euro aufgewendet hat, in der Gegenrechnung
zur Finanzierung völlig überhöhte Annahmen für den Wiederverkauf
eingesetzt hat. Die Kaufsumme besteht zum größten Teil aus den Verlagerungskosten
in Höhe von 42,5 Millionen Euro. Es erscheint von daher ausgeschlossen,
dass der Gesamtbetrag allein durch den Verkauf der abgeräumten Grundstücke
wieder herein kommen kann.
Der Fraktionsvorsitzende der Kölner FDP, Herr Sterck, ging jedenfalls in
der Ratssitzung vom 04.04. d. Jahres davon aus, dass die Stadt beim Verkauf
des Barmer Viertels auf jeden Fall Verluste machen werde, ohne dass ihm eine
andere Fraktion darin widersprochen hätte. Um Ihnen einen Eindruck von
der Größenordnung zu geben, die hier in Rede steht, möchten
wir nur darauf verweisen, dass der verwertbare Teil des Grundstückes, für
dessen Erwerb in 02 wie gesagt an die 70 Millionen aufgewendet worden sind,
in der Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 08.12.05 einem Investorenkonsortium
mit Beteiligung der in Köln insbesondere in Geschäften im Messebereich
nicht unbekannten Oppenheimbank, für gerade mal 16,4 Millionen angeboten
worden ist. Der Rest des Grundstückes besteht aus unverwertbaren öffentlichen
Grünflächen und Straßenraum.
Obwohl vom Jahre 2002 bis heute kein einziger Interessent bekannt geworden ist,
der bereit gewesen wäre, die ursprünglich eingesetzten fantastischen
Grundstückspreise von über 70 Mio. Euro zu erlegen, haben Rat und
Verwaltung der Stadt Köln mit einer Mehrheit von CDU und GRÜNEN im
Sommer 2003 offensichtlich diese fiktiven Einnahmen ins Haushaltssicherungskonzept
der Stadt eingesetzt. Die FDP warnte damals eindringlich, dass dem Haushalt
von Schwarz-Grün jede seriöse Deckung fehle, und dass jeder Stadtverordnete,
der für diesen Haushalt stimme, sich persönlich haftbar mache. In
drastischen Worten erklärte die FDP durch ihren Fraktionsvize Herrn Breite,
dass dieser Haushalt die größte "Verarschung" darstelle,
"seit Caligula sein Pferd zum Senator ernannt" habe. Den RP forderte
die FDP-Fraktion in einem Brandbrief auf, den Haushalt zu beanstanden. Wohl
wegen des heraufziehenden Kommunalwahlkampfes 2004 und des rot-grünen Koalitionsfriedens
in Düsseldorf blieb der Kölner Haushalt aber dennoch unbeanstandet.
Auch als sich im Jahre 2004 abzeichnete, dass die auf dem Gelände geplante
Hochhausbebauung nicht nur wegen der Intervention der UNESCO zugunsten des Kölner
Doms, sondern auch wegen des Ausbleibens von Investoren , nicht verwirklicht
werden würde, unterließen es Rat und Verwaltung, unserer Kenntnis
nach, pflichtwidrig, den RP über die zwangsläufig sich ändernden
Ertragserwartungen in Kenntnis zu setzen, wie uns ein Ratsmitglied glaubhaft
versichert hat. Und dies, obwohl die Stadt im Vierteljahresturnus dem RP zum
HSK berichtspflichtig ist. Die ausgebliebene Berichtigung des HSK in den Berichten
der Stadt Köln stellt, nach den Informationen die wir erhalten haben, somit
eine vorsätzliche Täuschung der Kommunalaufsicht des RP dar.
Insbesondere ist das HSK nach unserem Kenntnisstand nicht nach dem 08.12.05
geändert worden, als die Verwaltung mit dem oben genannten Angebot von
16,4 Millionen selbst eine Einschätzung des Grundstückswertes abgegeben
hat. Spätestens hier dürfte der Täuschungsvorsatz offenkundig
sein.
Der Verkauf des Barmer Viertels bei einem Totalabriss wird die realen Verluste
gegenüber dem Ansatz im HSK noch einmal zusätzlich vergrößern,
da die Grundstücke bei fehlenden Investoren für Hochhäuser mit
Wohnbebauung nachweisbar mehr wert sind, als in planiertem Zustand. Ein Abriss
stellt damit zusätzlich zu den fehlerhaften Angaben im HSK eine verbotene
Verschleuderung öffentlicher Mittel dar.
Eine Berichtigung des fehlerhaften HSK und Einschreiten gegen die Zerstörung
öffentlicher Ressourcen ist seit langem überfällig. Das Regierungspräsidium
Köln ist offensichtlich nach seinem Fehler, im Jahre 2003 einen ungedeckten
Haushalt genehmigt zu haben, zum Einschreiten nicht mehr in der Lage, denn dann
müsste es ja seine eigenen Fehler eingestehen. Die Behandlung des Messeskandals
1 durch den Regierungspräsidenten Lindlar wirft die Frage auf, ob das Regierungspräsidium
Köln in seiner Tätigkeit nicht auch durch parteipolitische Rücksichtnahmen
behindert ist.
Der B-Plan Barmer Viertel wurde zugunsten der Messeerweiterung erstellt. Damit
stellt sich überdies die Frage, ob hier nicht ein nach EU-Recht verbotene
Subventionierung der Messe stattgefunden hat.
In dieser Lage wenden wir uns an Sie. Nur das Eingreifen der obersten Landesaufsicht
vermag noch diesen Knoten zu lösen und Schaden von unserem Gemeinwesen
abzuwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Massip Rainer Kippe