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Dokumentiert: Schreiben vom Staatsanwalt DR. Prinz vom 09.08.2006 (PDF 24 KB)

 

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AnsprechpartnerInnen
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Rainer Kippe 0160/97949220
Sabine Schölermann 0163/7344686
Reinhard Röder 0175/2508501

Köln, den 15 08.2006

 

Presseerklärung

zur Einstellung des Ermittlungsverfahren wegen Veruntreuung
öffentlicher Mittel beim Kauf des Barmer Viertels

 

"gerade noch"

Die Staatsanwaltschaft Köln hat das Ermittlungsverfahren wegen Veruntreuung öffentlicher Mittel beim Kauf des Barmer Viertels mit Bescheid vom 9.8.06 eingestellt. Doch dies bedeutet keine Entwarnung für die Stadt Köln, vielmehr ist die Einstellungsverfügung eine schallende Ohrfeige für den Kämmerer und die anderen Beteiligten. Die Staatsanwaltschaft sieht die Stadt Köln gerade noch an der Grenze des strafrechtlich Erlaubten.

Wörtlich heißt es in der Einstellungsverfügung: "Die Verantwortlichen haben die Grundlagen der getroffenen Entscheidungen ermittelt und in Kenntnis der Chancen und Risiken sich sodann im Interesse der wirtschaftlichen und städtebaulichen Fortentwicklung der Stadt Köln für den Erwerb der Grundstücke entschieden. Ungeachtet dessen, dass die Kalkulation der aus den Grundstücksverkäufen zu erwartenden Einnahmen angesichts der noch nicht abgeschlossenen baurechtlichen Planung und der damit einhergehenden Unwägbarkeit über den Umfang der Bebaubarkeit mit erheblichen Unsicherheiten behaftet war, war die getroffene Entscheidung mit den Grundsätzen ordnungsgemäßen Wirtschaftens nicht schlechthin unvereinbar und bewegte sich daher - gerade noch - im Rahmen des den Entscheidungsträgern zustehenden Handlungsspielraums." (Hervorhebung durch die Verf.)

Mit dem Abriss des Barmer Viertels und der Vernichtung von in Köln dringend benötigtem Wohnraum - obwohl die Stadt keinerlei Pläne für das Gelände hat - hat die Stadt Köln aber die Grenze des gerade noch Erlaubten nach unserer Auffassung endgültig überschritten. Da dieser Abriss ins Blaue hinein nicht Gegenstand der jetzt eingestellten Strafanzeige war, werden wir erneut Strafanzeige erstatten.

Aufhorchen lässt es uns als Bürger auch, wenn wir lesen müssen, dass die Staatsanwaltschaft den Kauf als ein Risikogeschäft wertet und in ihrer Begründung Urteile über Sachverhalte wie "zur strafrechtlichen Beurteilung der Zahlung von Geldern durch den Vorsitzenden eines Bundesligavereins an Spieler anderer Vereine zum Zweck der Beeinflussung des Spielausgangs", "der Vergabe von Krediten im Zusammenhang mit Sponsoring" und die Vorgängen bei der "sog. Mannesmannentscheidung" heranzieht. (S.2)

Hervorzuheben ist auch, dass die Staatsanwaltschaft feststellt, "dass die Köln Messe GmbH als privatrechtlich organisiertes Unternehmen von den geplanten Neubauten teilweise profitiert." (S.5) Auch dies ist in der öffentlichen Diskussion immer wieder bestritten worden.
Die Staatsanwaltschaft hält dies für "ein legitimes und nachvollziehbares Anliegen der Stadt Köln", "eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme, auch zugunsten einer Gesellschaft durchzuführen, an der sie mehrheitlich ( zu 79,02 %) beteiligt ist" (S.5).

Die Kölnmesse ist jedoch, nach unserer Auffassung, unabhängig davon, ob ihr Eigentümer öffentlich oder privat ist, am Markt tätig. Die Stadt Köln hat die Messe deshalb gegenüber anderen Konkurrenten gleich zu behandeln. Die von Dr. Prinz festgestellte Förderung der Messe stellt nach unserer Auffassung daher eine unerlaubte Subvention dar, die der Stadt Köln nach EU-Recht verboten ist, und gerade nicht ein legitimes und nachvollziehbares Anliegen der Stadt Köln. Auch wenn die unerlaubte Subventionierung der Messe nicht Gegenstand der Strafanzeige war, befremdet es, dass ein Staatsanwalt sie übersehen hat.

Die Einstellungsverfügung widerlegt auch das wiederholte Dementi DER GRÜNEN, dass für das Barmer Viertel andere Haushaltsmittel nicht gekürzt worden seien. In der Einstellungsverfügung heißt es dazu: "Zwar konnten die für den Erwerb des Barmer Viertels bestimmten Mittel nur dadurch in die Haushalte eingestellt werden, dass die in anderen Bereichen (z. B. Wohnungsbau) ursprünglich vorgesehenen Kostenansätze reduziert wurden."

Auch wenn die Beteiligten - gerade noch- um ein Strafverfahren herumgekommen sind, können sie über diese Einstellungsverfügung nicht glücklich sein. So wie es Freisprüche 2. Klasse gibt, gibt es eben auch Einstellungsverfügungen 2. Klasse.

 

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Weinhausen


Ansprechpartner:
Martin Massip 0175-25 08 501
Rainer Kippe 0160-97 94 92 20

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Dokumentiert: Schreiben vom Staatsanwalt DR. Prinz vom 09.08.2006 (PDF 24 KB)