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Rede Kämmerer Soenius am 18.11.02
... die erhebliche Vorleistung von Eigenmitteln für das städtebauliche Planungskonzept Deutz im Zusammenhang mit dem ICE-Terminal und dem Bau eines neuen Entrees für die Messe. Da die Investitionen in dieses städtebaulich eminent wichtige Projekt zeitlich vor den Erlösen aus dem Wiederverkauf der Grundstücke anfallen, sind für den Planungszeitraum 2003 - 2006 insgesamt 46,1 Millionen € veranschlagt. Zur Finanzierung dieser im bisherigen Investitionsprogramm noch nicht enthaltenen Vorhaben wurde das Programm Wohnungsbau im gesamten Planungszeitraum um insgesamt 38,1 Millionen € reduziert. (mehr)
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Haushaltsberatungen 2003
Ratssitzung am 29. Juli 2003

Oberbürgermeister Fritz Schramma: Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9. Haushaltssicherungskonzept der Stadt Köln für die Jahre 2004 - 2007 Abdeckung der Fehlbeträge auf.

Gibt es hierzu Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Gegenstimmen?

Gegen die Stimmen von SPD, FDP, PDS und des Republikaners ist mit dem Rest des Rates so beschlossen. Es gab keine Enthaltung.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Abbau der aufgelaufenen Altfehlbeträge im HSK-Zeitraum bis zum Jahr 2012 sicherzustellen.

Unter Einbeziehung aller Veränderungen handelt es sich um einen Betrag von 290,7 Mio Euro, der im genehmigungsfähigen Zeitraum (bis 2012) zusätzlich abzudecken ist.

Zur Erreichung dieses Zieles sind alle Einnahmen aus Sondervorhaben, die bisher im Haushaltsplan-Entwurf 2003/2004 bzw. im Finanzplanungszeitraum noch nicht enthalten sind und die nach derzeitigem Kenntnisstand voraussichtlich 300 Mio. Euro betragen, zur Abdeckung der Altfehlbeträge einzusetzen. Insbesondere handelt es sich hierbei um die Erlöse aus der Verwertung baureif werdender Grundstücke, z. B. in den Bereichen Sürther Feld, Zündorf Süd, Clouth-Gelände, sowie die Realisierung des Vorhabens "Messe-City-Deutz".

Zeichnet es sich ab, dass die vorgenannten Einnahmen nicht in der erwarteten Höhe eingehen werden, sind entsprechende zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen (über die bisherigen Maßnahmen hinaus) zu erarbeiten bzw. Erlöse aus weiteren Veräußerungen einzusetzen, die den Abbau der dann noch vorhandenen Altfehlbeträge bis zum Jahr 2012 sicherstellen.

Sofern sich aus einer konjunkturellen Belebung bzw. durch das Inkrafttreten der Gemeindefinanzreform Verbesserungen ergeben, sind diese vorrangig zum Abbau dieser Fehlbeträge einzusetzen.(Druckversion)